AGB CAMPING
Betreiber:
Campus Festival Konstanz gGmbH
Bücklestr. 3-5
78467 Konstanz
Kontakt Tel.: +49 7531 584 788 2
E-Mail: info@campusfestival-kn.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campus Festival gGmbH für die vorübergehende Nutzung von Campingplätzen
Der Erwerb eines Camping-Tickets und die Nutzung der Campingflächen ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das Campus Festival Konstanz erworben haben.
- Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Campingflächen des Campus Festival Open Air gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campus Festival Open Air und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
- Wetter
Die Nutzbarkeit der Campingflächen sowie der eigenen Aufbauten unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Campingflächen und der bestehenden Aufbauten kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
- Wildcampen
Das Campen und Aufbauen von Zelten sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
- Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Campingkarte und Nutzung der Campingflächen des Campus Festival Open Air verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit genutzter Zelte und Aufbaubauten zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
- Erlaubte Zelte – Verbot der Fahrzeugnutzung
Erlaubt sind Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör und je 4er-Gruppe ein Pavillon mit den Maximalmaßen 3m x 3m, wobei der Gesamtflächenverbrauch je Person ein Maß von 6 qm nicht überschreiten darf.
Das Befahren oder das Heranfahren an den Campingbereich ist gleich zu welchem Zeitpunkt nicht gestattet, dies bedeutet aber nicht, dass auf dem Campingplatz kein Fahrzeugverkehr erfolgt.
- Stromversorgung
Es gibt auf den Campingflächen keine Stromversorgung. Die Teilnehmenden haben ihre komplette Anwesenheit darauf einzurichten (Beleuchtung, Lademöglichkeiten für Mobiltelefone usw.)
- Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmer zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung der zugewiesenen Campingfläche und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Fläche und sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Campus Festival Konstanz gGmbH, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag. Dies gilt auch für die Parkplätze.
- Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen und Benutzen von Generatoren oder zusätzlichen Autobatterien ist aus Sicherheits- und Lautstärkegründen verboten. Details und zusätzliche verbotene Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite https://campusfestival-kn.de/info/festival-abc/
- Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen diese Regelungen oder die Platzordnung, kann die Campus Festival Konstanz gGmbH den verstoßenden Teilnehmer des Geländes verweisen und zuvor auch schon den Zutritt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Camping-Ticket, wenn die Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit) -zu vertreten haben.
- Haftung
Die Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Campus Festival Konstanz gGmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per E-Mail) gegenüber der Campus Festival Konstanz gGmbH entsprechend zu erhöhen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campus Festival Konstanz
gGmbH für die vorübergehende Vermietung von Wohnmobil-Stellplätzen
Der Erwerb eines Stellplatz-Tickets und die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätze ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das Campus Festival Konstanz sowie zusätzlich pro Person ein Camping-Ticket erworben haben.
- Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätze des Campus Festival Open Air gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campus Festival Open Air und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
- Wetter
Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
- Wildcampen
Das Abstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
- Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Wohnmobil-Stellflächen-Karte und Nutzung der Wohnmobil-Stellflächen des Campus Festival Open Air verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit ihrer Infrastruktur (Wohnmobil/Wohnwagen/Aufbauten etc.) zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
- Geltung der StVO
Auf dem gesamten Gelände, auf dem sich Wohnmobile/Fahrzeuge bewegen, gilt die StVO.
- Parkpersonal
Das Parkpersonal übt für die Campus Festival Konstanz gGmbH das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus. Den Anweisungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Gültigkeit Ticket
Das Wohnmobilticket ist nur gültig, wenn gut sichtbar an der Frontscheibe ausliegt/angebracht ist und das korrekte KFZ-Kennzeichen eingetragen ist.
Das Ticket gilt für jeweils ein Fahrzeug mit einem Gesamtflächenverbrauch von maximal 40m2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t. Zusätzlich zum Fahrzeug darf maximal ein Aufbau (Zelt, Pavillon) in angemessener Größe auf dem überlassenen Platz errichtet/genutzt werden.
- Zustand Fahrzeug
Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein und darf keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten durch den Teilnehmer bemerkt, hat er unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Campus Festival Konstanz gGmbH bzw. dieser zuzuordnenden Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst).
- Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen die Regelungen aus Ziff. 3 und 4, kann die Campus Festival Konstanz gGmbH das betreffende Fahrzeug des Geländes verweisen und zuvor auch schon die Zufahrt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Wohnmobil-Ticket, wenn die Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit)- zu vertreten haben.
- Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmer zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung des Stellplatzes. Sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Campus Festival Konstanz gGmbH, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag.
- Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme bestimmter Gegenstände auf das Festival- und damit auch auf das Wohnmobilgelände ist verboten. Details und die verbotenen Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite https://campusfestival-kn.de/info/festival-abc/
- Haftung
Die Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Campus Festival Konstanz gGmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Campus Festival Konstanz gGmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per E-Mail) gegenüber der Campus Festival Konstanz gGmbH entsprechend zu erhöhen.